Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN – DEFINITIONEN
1/ Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „AGB") regeln jedes Angebot, jede Bestellung, jede Bestellbestätigung und/oder jeden Vertrag mit dem VERKÄUFER über den Verkauf oder die Herstellung von Ausrüstungen, Verbrauchsmaterialien oder Dienstleistungen (jeweils nachfolgend als „PRODUKT" bezeichnet).
2/ Durch den Vertragsabschluss mit dem VERKÄUFER akzeptiert der KÄUFER die AGB und verzichtet auf alle allgemeinen Einkaufsbedingungen oder sonstige Dokumente oder Bestimmungen, die den vorliegenden AGB widersprechen.
3/ Diese AGB können im Rahmen der Sonderbedingungen des Angebots oder der Bestellbestätigung des VERKÄUFERS, mit denen sie gemeinsam den Vertrag zwischen den Parteien bilden (der „VERTRAG"), verhandelt und geändert werden. Sie können auch als Anhang zu einem Vertriebsvertrag dienen, mit dem sie zusammen den VERTRAG bilden.
Definitionen:
„KÄUFER": bezeichnet den Vertragspartner des VERKÄUFERS.
„ENDNUTZER": bezeichnet den Endnutzer des PRODUKTS, sofern dieser nicht mit dem KÄUFER identisch ist.
„VERKÄUFER": bezeichnet die direkt oder indirekt von FINAPOLLINE SAS kontrollierte Gesellschaft, die Vertragspartner des KÄUFERS ist.
Der KÄUFER und der ENDNUTZER erklären und gelten als erfahrene Fachleute, die mit den Normen und Sicherheitsvorschriften für die Verwendung des PRODUKTS oder vergleichbarer Produkte vollständig vertraut sind und es für die Zwecke ihrer beruflichen Tätigkeit nutzen.
2. BESTELLUNG
Eine Bestellung oder ein Angebot wird erst mit dem Datum der schriftlichen Bestätigung (i) der Bestellung oder (ii) des angenommenen Angebots durch den VERKÄUFER verbindlich. Andernfalls wird der VERTRAG erst durch die Lieferung des PRODUKTS wirksam zustande kommen.
Außer bei PRODUKTEN mit einer individuellen Kennzeichnung des KÄUFERS kann der KÄUFER einen VERTRAG innerhalb von sieben (7) Tagen nach Lieferung des PRODUKTS kündigen, gegen Zahlung einer Stornierungsgebühr an den VERKÄUFER in Höhe von zehn (10) Prozent des Gesamtpreises der fälligen PRODUKTE zum Zeitpunkt des Eingangs der Kündigungsmitteilung beim VERKÄUFER. Die Rücksendung des PRODUKTS erfolgt mit Zustimmung und gemäß den Versandanweisungen des VERKÄUFERS in der Originalverpackung auf Risiko und Kosten des KÄUFERS.
3. LIEFERUNG
1/ Fertigungs- und/oder Lieferfristen sind unverbindlich. Verzögerungen berechtigen weder den KÄUFER noch den ENDNUTZER zu Schadenersatz, Preisminderung oder Kündigung des VERTRAGS.
2/ Lieferung und Gefahrübergang des PRODUKTS erfolgen ab Werk oder EXW (Incoterms 2020) am Standort des VERKÄUFERS, sofern im VERTRAG nicht ausdrücklich schriftlich eine andere Lieferart vereinbart ist.
3/ Der Eigentumsübergang am PRODUKT erfolgt zum Zeitpunkt des späteren der beiden folgenden Ereignisse:
Eingang des vollständigen Preises einschließlich MwSt. beim VERKÄUFER,
Lieferung des PRODUKTS.
4. PREIS UND ZAHLUNG
Soweit im VERTRAG nicht anders bestimmt, gelten die Preise des Angebots des VERKÄUFERS oder, falls kein Angebot vorliegt, die Preise des öffentlichen Katalogs des VERKÄUFERS.
Die Preise verstehen sich EXW, Standort des VERKÄUFERS, ohne Steuern und Abgaben. Bei dienstleistungsartigen PRODUKTEN, deren Wert sich nach dem Zeitaufwand bemisst, werden die Preise gemäß den im Angebot des VERKÄUFERS angegebenen Tagessätzen bestimmt.
Soweit im VERTRAG nicht anders bestimmt, ist der vollständige Preis einschließlich MwSt. innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Ausstellung der entsprechenden Rechnung durch den VERKÄUFER fällig.
Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung auf das Konto des VERKÄUFERS in der anwendbaren Währung, in verfügbaren Mitteln, netto und ohne Einbehalt oder Besteuerung. Wird ein Einbehalt oder eine Besteuerung angewandt, zahlt der KÄUFER dem VERKÄUFER einen Zusatzbetrag, damit der VERKÄUFER den vollen Vertragspreis so erhält, als wäre der Einbehalt nicht angefallen.
Jede Rechnung ist bei Fälligkeit zu zahlen, auch bei Streitigkeiten über Wortlaut, Gewicht oder Qualität des PRODUKTS; eine spätere Regularisierung bleibt vorbehalten.
Eine Aufrechnung und/oder Anrechnung durch den KÄUFER ist ausdrücklich ausgeschlossen, sofern keine vorherige schriftliche Zustimmung des VERKÄUFERS vorliegt.
Bei Nichtzahlung in verfügbaren Mitteln zum Fälligkeitstermin auf dem Konto des VERKÄUFERS gelten von Rechts wegen und unbeschadet des Kündigungsrechts:
Die sofortige Fälligkeit aller vom KÄUFER noch geschuldeten Beträge aus jedem VERTRAG,
Der Lauf und die Fälligkeit von Verzugszinsen in Höhe von zehn (10) Prozent p.a.,
Eine Pauschalentschädigung von vierzig (40) Euro für Beitreibungskosten, zuzüglich aller weiteren Kosten (insbesondere Rechtsanwalts- oder Gerichtsvollzieherkosten), die der VERKÄUFER nachweisen kann.
5. GEISTIGES EIGENTUM
Sämtliches Know-how, Erfindungen, Patente, Marken, Urheberrechte, Software oder sonstige Rechte des geistigen Eigentums, die vom VERKÄUFER im Rahmen der Erfüllung des VERTRAGS verwendet, integriert oder entwickelt werden, bleiben sein ausschließliches Eigentum.
Der KÄUFER darf keines der Rechte des geistigen Eigentums des VERKÄUFERS außerhalb der normalen Nutzung des PRODUKTS direkt oder indirekt verwerten, anpassen, analysieren, zerlegen oder Reverse Engineering unterziehen.
6. GEWÄHRLEISTUNG
Dieser Abschnitt enthält die spezifischen Garantien des VERKÄUFERS für die PRODUKTE und schließt alle sonstigen gesetzlichen oder vertraglichen Garantien aus.
Der VERKÄUFER garantiert dem KÄUFER, dass das PRODUKT zum Zeitpunkt der Lieferung den Spezifikationen des VERTRAGS entspricht und frei von Mängeln und Konstruktions- oder Fertigungsfehlern ist.
Es obliegt dem KÄUFER, die Qualität und Konformität des PRODUKTS bei Erhalt zu prüfen und etwaige Vorbehalte beim Frachtführer innerhalb der geltenden Fristen geltend zu machen.
Jede Reklamation wegen sichtbarer Mängel oder Nichtkonformität mit dem VERTRAG muss den VERKÄUFER innerhalb von sieben (7) Tagen nach Eingang am Standort des KÄUFERS erreichen.
Die Gewährleistungsfrist des VERKÄUFERS für verborgene Mängel, Nichtkonformität oder Fehler beträgt vierundzwanzig (24) Monate ab Verkauf des PRODUKTS an den ENDNUTZER, höchstens jedoch dreißig (30) Monate ab Verkauf des PRODUKTS an den KÄUFER. Bei PRODUKTEN mit Verfallsdatum endet die Gewährleistung in jedem Fall fünfzehn (15) Tage vor diesem Verfallsdatum.
Bei dienstleistungsartigen PRODUKTEN muss eine Reklamation den VERKÄUFER innerhalb von acht (8) Tagen nach Abschluss der Leistung erreichen. Erfüllt die Leistung diese Garantie nicht, beschränkt sich die Haftung des VERKÄUFERS auf die erneute Ausführung der entsprechenden Leistung.
Die Garantie des VERKÄUFERS beschränkt sich nach seiner Wahl auf Reparatur oder Ersatz des PRODUKTS.
Jede Rücksendung eines mangelhaften oder nicht konformen PRODUKTS bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung und Anweisung des VERKÄUFERS, erfolgt in der Originalverpackung und auf Risiko und Kosten des KÄUFERS. Der VERKÄUFER kann nach eigenem Ermessen die vorstehende Garantie von der tatsächlichen Rücksendung des PRODUKTS unter den oben genannten Bedingungen abhängig machen.
Ausgeschlossen ist jede Garantie oder Haftung für Mängel, Fehler oder Ausfälle, die auf normale Abnutzung, unsachgemäße Wartung, Nichtbefolgung der Nutzungsanweisungen des VERKÄUFERS, nicht vom VERKÄUFER durchgeführte Änderungen oder andere vom VERKÄUFER nicht zu vertretende Gründe zurückzuführen sind, einschließlich Schäden durch Erosion, Korrosion oder Stromversorgung. Jedes aus solchen Gründen als mangelhaft befundene zurückgesandte PRODUKT wird vom VERKÄUFER für Reparatur oder Ersatz angeboten. Ohne ausdrückliche Annahme innerhalb von drei (3) Monaten ab Ausstellungsdatum des Angebots ist der VERKÄUFER berechtigt, über das PRODUKT nach eigenem Ermessen zu verfügen, ohne weitere Benachrichtigung an den KÄUFER. Die Gewährleistungsfrist für reparierte, ersetzte oder überarbeitete PRODUKTE bleibt identisch mit der ursprünglich gewährten Frist. Der reparierte Teil erhält nach der Reparatur eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten.
7. HAFTUNG
Die Haftung des Verkäufers gegenüber dem Käufer oder einem Endnutzer in Bezug auf das Produkt, einschließlich und ohne Einschränkung für sichtbare oder verborgene Mängel, Nichtkonformität, Fehler oder sonstige, bzw. im Rahmen seiner vertraglichen oder außervertraglichen zivilrechtlichen Haftung, ist ausdrücklich auf die Entschädigung direkter und materieller Schäden beschränkt und schließt jede Form immaterieller oder indirekter Schäden aus (wie unter anderem Betriebsausfall, Produktionsstopp, entgangener Gewinn, Folgeschäden, Image- oder immaterielle Schäden, Wechselkursverluste).
In allen Fällen ist die Entschädigung auf einen Betrag in Höhe des Verkaufspreises (ohne MwSt.) des betreffenden Produkts beschränkt.
Die Haftung des Verkäufers kann nur innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr ab dem Datum des Schadeneintritts geltend gemacht werden; danach verjährt jede Klage im Zusammenhang mit dieser Haftung.
Der Käufer stellt den Verkäufer von jeder Klage frei, die von Dritten einschließlich und ohne Einschränkung eines Endnutzers gegen den Verkäufer erhoben wird, wenn die Forderung direkt oder indirekt aus dem Vertrag oder dem Produkt resultiert und die in den AGB festgelegte Garantie übersteigt.
8. AUFLÖSUNG
Bei Nichterfüllung einer seiner Pflichten durch den KÄUFER ist der VERKÄUFER berechtigt, den VERTRAG sowie jeden anderen zwischen den Parteien bestehenden VERTRAG von Rechts wegen durch einfache Vorlage eines schriftlichen Dokuments (Papier oder elektronisch) mit einer Vorankündigung von 48 Arbeitsstunden aufzulösen, unbeschadet aller Schadenersatzansprüche.
9. HÖHERE GEWALT
Der VERKÄUFER haftet nicht für Nichterfüllung seiner Pflichten aufgrund unvorhersehbarer, unabwendbarer und außerhalb seines Einflussbereichs liegender Ereignisse („Höhere Gewalt"), einschließlich, aber nicht beschränkt auf: (i) Brand, Explosion und Naturkatastrophen wie Überschwemmung, Blitzschlag, Sturm, Taifun, Tornado, Erdbeben, Erdrutsch, Epidemie, Pandemie; (ii) Krieg, Bürgerkrieg, Terroranschlag, Aufruhr, zivile Unruhen, Blockade, Aufstand, Staatsstreich, Revolution, Rebellion oder Sabotageakt; (iii) Streik, Betriebsschließung oder Arbeitskampf, auch beim Arbeitgeber selbst; und (iv) hoheitliche Maßnahmen, staatliche Handlungen, Konfiszierung, Embargo.
Bei Leistungsverzug aufgrund höherer Gewalt verlängert sich der Liefertermin bzw. die Leistungszeit um mindestens die Dauer des Ereignisses. Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als 3 Monate, hat jede Partei das Recht, den VERTRAG oder den von der höheren Gewalt betroffenen Teil ohne Entschädigung mit einer schriftlichen Vorankündigung von sieben (7) Tagen gegenüber der anderen Partei zu kündigen.
10. PERSONENBEZOGENE DATEN
FINAPOLLINE SAS ist für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des VERKÄUFERS verantwortlich. Diese Daten werden in Übereinstimmung mit der DSGVO verarbeitet. Zweck der Verarbeitung ist die ordnungsgemäße Ausführung des VERTRAGS (Auftragsbearbeitung, Lieferung, Rechnungsstellung…) und ist für Maßnahmen zur kommerziellen Kundenakquise erforderlich. Verweigert der KÄUFER die Verarbeitung, kann er keine unvollständige Vertragserfüllung durch den VERKÄUFER beanspruchen. Der VERKÄUFER und FINAPOLLINE SAS sind die einzigen Empfänger der Daten, die nicht an Dritte weitergegeben werden, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht, und es findet keine Datenübermittlung in Nicht-EU-Länder statt. Die Daten werden aufbewahrt, solange ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Verarbeitungszwecks besteht. Sind sie nicht mehr erforderlich, werden sie mit geeigneten Sicherheitsmaßnahmen zur Pseudonymisierung oder vollständigen Vernichtung gelöscht. Der KÄUFER kann seine Rechte auf Auskunft, Berichtigung und Löschung bei FINAPOLLINE SAS, Rechtsabteilung, 17 avenue Gustave Eiffel, 33700 MERIGNAC, protectiondonnees@owandy.com, ausüben. Der KÄUFER kann zudem bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (in Deutschland bei der jeweils zuständigen Landesdatenschutzbehörde) Beschwerde einreichen.
11. ETHIK UND COMPLIANCE
Der KÄUFER erklärt, dass er – und stellt sicher, dass der ENDNUTZER – alle für ihn geltenden internationalen Abkommen, Gesetze oder Vorschriften einhält, insbesondere und ohne Einschränkung Wettbewerbsregeln, Korruptionsprävention, Anti-Geschenk- und Transparenzvorschriften, Interessenkonflikte, Diskriminierungsverbot, Achtung der Privatsphäre sowie Datenschutz und Umweltschutz. Der KÄUFER erklärt, von keiner Handelssanktion betroffen zu sein, insbesondere und ohne Einschränkung durch die Vereinten Nationen, die Europäische Union und/oder die Vereinigten Staaten. Auf Verlangen des VERKÄUFERS stellt der KÄUFER alle Unterlagen bereit, die die Richtigkeit dieser Erklärung belegen. Die Verpflichtungen des VERKÄUFERS aus dem VERTRAG stehen unter dem Vorbehalt der Richtigkeit der vorstehenden Erklärungen. Zudem stellt der KÄUFER den VERKÄUFER von jeder Haftung frei, die aus einem diesbezüglichen Versäumnis des KÄUFERS entsteht.
Der KÄUFER verpflichtet sich, nur an ENDNUTZER weiterzuverkaufen, die dieselbe Erklärung abgeben können.
12. ELEKTRO-ALTGERÄTE-REGISTER
Gemäß den geltenden Vorschriften für Elektro- und Elektronik-Altgeräte lautet die Identifikationsnummer des VERKÄUFERS FR0223938_05TLAL.
13. VERTRAULICHKEIT
Der KÄUFER verpflichtet sich, alle ihm vom VERKÄUFER im Zusammenhang mit dem PRODUKT mitgeteilten Informationen vertraulich zu behandeln, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den VERTRAG, Preis, Zusammensetzung, Anwendung und Verwendung des PRODUKTS. Weder der KÄUFER noch der ENDNUTZER werden diese Informationen außerhalb des VERTRAGSRAHMENS verwenden oder ohne vorherige schriftliche Zustimmung des VERKÄUFERS an Dritte weitergeben. Ist der KÄUFER nicht der ENDNUTZER, verpflichtet er sich, dieselbe Geheimhaltungspflicht dem ENDNUTZER aufzuerlegen.
14. ELEKTRONISCHE SIGNATUR
Der VERTRAG kann per elektronischer Signatur abgeschlossen werden und jede Partei erklärt, alle geeigneten Maßnahmen ergriffen zu haben, um sicherzustellen, dass die elektronische Signatur durch ihren ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter geleistet wird.
15. ANWENDBARES RECHT – SPRACHE – STREITBEILEGUNG
15.1 Diese AGB unterliegen dem Recht des Landes des VERKÄUFERS unter Ausschluss der Bestimmungen des Wiener Übereinkommens vom 21. April 1980.
Die Sprache dieser AGB ist die Sprache des Landes des VERKÄUFERS. Im Falle eines Widerspruchs mit einer fremdsprachigen Fassung hat die Fassung in der Sprache des VERKÄUFERS Vorrang.
Jede aus diesen AGB, einem VERTRAG oder einem PRODUKT und jedem daraus resultierenden Rechtsverhältnis – auch außervertraglich – hervorgehende Streitigkeit, die nicht innerhalb von 30 Tagen ab Mitteilung gütlich beigelegt wird, wird vom zuständigen Gericht am Sitz des VERKÄUFERS entschieden, ungeachtet eines Streitverkündungsverfahrens, einer Mehrheit von Beklagten oder Konnexität, und auch für einstweilige oder auf Antrag ergangene Verfahren.